Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeine Bestimmungen
Für unsere sämtlichen Verkäufe gelten die nächststehenden Bedingungen, sofern nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich getroffen werden. Die nächststehenden Bedingungen werden durch die Unterschrift auf dem Lieferschein-Bestellschein Gegenstand des Vertrages.  
Bei mündlichem Vertragsabschluss werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn zuvor der Käufer der Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen in den noch abzuschliessenden Vertrag zugestimmt hat. Sollte eine Bestimmung aus diesen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund der Rechtswirksamkeit ermangeln oder sollte von einer Bestimmung kein Gebrauch gemacht worden sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Widersprechende Geschäftsbedingungen
Der Vertragspartner der Fa. Knoll Bikeparts nimmt zur Kenntnis, dass Vertragsbestandteil nur die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind. Er erklärt ausdrücklich, dass seine eigenen Geschäftsbedingungen nicht Gegenstand des Vertrages mit der Fa.Knoll Bikeparts GmbH sind.

3. Preise
Für Angebote gelten, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 1 Monat nach Vertragsabschluss erfolgt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Falle der am  Tag der Lieferung gültige Preis des Lieferers.
Nicht vorhergesehene Rohstoff- , Lohn-, Energie- und  sonstige Kostenänderungen berechtigen, Verhandlungen über eine Preisangleichung zur verlangen und im Falle der Nichteinigung vom Vertrage zurückzutreten.

4. Versand
Der Versand unseres Lieferprogrammes erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Er erfolgt  ab Lager nach unserem Ermessen, wenn eine besondere Versandart vom Besteller nicht vorgeschrieben ist. Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und kann zurückgenommen werden. Wird beschleunigte Versendung vorgeschrieben, trägt der Besteller die Kosten. Rollgeld geht zu Lasten des Empfängers. Sperrige Güter lt. bahnamtlicher Aufstellung gehen auf Rechnung des Auftraggebers.
Die Lieferung von Maschinen und Geräten erfolgt unfrei, ausschließlich Verpackung.

Die Versandkosten pro Sendung betragen 9,90 ¤ an Fachhändler, 12,90¤ an Privatadressen, unabhängig von der Paketanzahl .

Abholzeiten für den Fachhandel:
Montag - Freitag:   9.00h bis 13.00h


5. Lieferzeit
Es gilt die in den Einzelaufträgen vereinbarte Lieferzeit. Teillieferungen sind gestattet. Nach Ablauf der in den Einzelverträgen angegebenen Lieferzeit hat der Käufer der Firma Knoll Bikeparts GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfrist oder Liefertermin sind ausgeschlossen.

6. Abschlüsse durch Vertreter
Abschlüsse der Vertreter sowie telefonische Abmachungen  bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt. Von einer Pfändung oder jede anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte ist uns unverzüglich Mittleilung zu machen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Fabrikate. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht uns gehörigen Materialien erwerben wir Miteigentum. Etwaiges Eigentums- oder Miteigentumsrecht, das der Käufer an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand erwirbt, tritt er im voraus an uns ab. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich , in welchem Zustand-,  so tritt er mit Vertragsabschluss bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.

8. Rücktritt
Die Anmeldung des Konkurses, die Leistung des Offenbarungseides oder ein Wechsel des Firmeninhabers berechtigt zum Vertragsrücktritt.

9. Gewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Waren, schriftlich vorzubringen. Unsere Verpflichtung bei berechtigten Beanstandungen beschränkt sich auf die Ersatzlieferung der beanstandeten Ware. Kann eine Ersatzlieferung nicht  erfolgen, ist das Recht auf Wandlung oder Minderung gegeben.

10. Haftung
Für Mangelfolgenschäden oder anderweitige Schadenersatzansprüche wird nur gehaftet, als uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.

11. Zahlungsart
Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in Euro.

12. Fälligkeit
Unsere Rechnungen sind zahlbar in Neuthard verlustfreier Kasse innerhalb von 30 Tagen oder unter Abzug von 2% Skonto vom Rechnungsbetrag bei Barzahlung innerhalb von 7 Tagen, bei Bankeinzug innerhalb 7 Tagen 3% Skonto. Wird ausnahmsweise eine andere Regelung zugelassen, so wird dieses stets nur unter dem Vorbehalt des Empfanges des Barbetrages vereinbart, insbesondere erfolgt die Annahme von Schecks oder Wechseln nur zahlungshalber und nicht an Zahlungs statt.
Bei diesen können wir keine Verbindlichkeit für die Formnichtigkeit oder die rechtzeitige Präsentation oder Protesterhebung übernehmen. Die Einzugskosten und Valutadifferenzen werden belastet.
Zahlt der Käufer trotz Mahnung nicht, sind an dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen zu vergüten.

13. Kreditgewährung
Die Aufhebung einer Kreditgewährung – auch einer solchen innerhalb der Zahlungsfristen laut diesen Zahlungsbedingungen – bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine nach unserem Urteil ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Erfolgt solche auf unser Ersuchen hin nicht, so wird unsere Forderung sofort fällig.
Der Kunde erklärt sich mit dem Bankeinzugsverfahren einverstanden.

14. Inkassovollmacht
Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.

15. Versicherung von Kommissionsläger
Soweit wir bei Kunden Auslieferungsläger oder Kommissionsläger unterhalten, sind diese verpflichtet, die bei ihnen lagernde Ware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasser zum jeweiligen Neuwert zu versichern.

16. Rücksendung
Rücksendungen erkennen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Beruhen sie nicht auf der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, müssen dieselben franko-franko, d.h. ohne Kosten für uns angeliefert werden. Ab Werk gelieferte Erzeugnisse besonders solche, die auf Wunsch des Kunden bestellt bzw. angefertigt worden sind, und alle Saisonartikel werden in keinem Fall zurückgenommen.
Gutschriften erfolgen nur für einwandfrei zurückgesandte Waren.
Wir behalten uns Abzüge für Wertminderung sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr (mindestens 10%) vor.

17. Gerichtsstand
1. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes  gehört, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Bruchsal.             
2. Gehört der Besteller nicht in den unter Abs.1 beschriebenen Personenkreis, ist Bruchsal nur dann als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden.


Stand 15.04.2016